Stadtsportverband Herzogenrath e.V.

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SSV Herzogenrath - Wir fördern das Ehrenamt im Sport
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Landesprogramm 1000x1000 -
Anerkennung für den Sportverein
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2021
 
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen  stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur  Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an  die Sportvereine weiter.
 
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als  gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw.  Kreissportbund sind.
 
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im  Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und  sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
 
Jeder Verein kann in diesem Jahr EINEN Antrag stellen!
 
Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und  antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
 
Ein besonderes Augenmerk wird im Jahr 2020 auf den  Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge  vorrangig gefördert.
 
Antragsverfahren 2021:
 
Ein Antrag kann ab sofort eingereicht werden!
 
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da die  diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
 
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag und hier zu den Richtlinien.
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